FFP 1

FFP 2

FFP 3

FFP1

Atemschutzmasken dürfen nur in Arbeitsumgebungen eingesetzt werden, in denen keine giftigen oder fibrogene Aerosole oder Stäube vorhanden sind. Der 4-fache Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von FFP1 Atemschutzmasken darf nicht überschritten werden. Bei einem Abscheidegrad von 78% dürfen bei einer FFP1 Atemschutzmaske höchstens 25% der Partikel durch die Maske gehen (Gesamtleckage). FFP1 Masken werden überwiegend im Baugewerbe oder in der Lebensmittelindustrie eingesetzt.

FFP2

In Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsgefährdende und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden, sollten FFP2 Atemschutzmasken verwendet werden. FFP2 Atemschutzmasken haben einen Abscheidegrad von 92%. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) darf 10-fach so hoch sein wie der branchenübliche Wert. FFP2 Schutzmasken schützen vor mindergiftigen Stäuben, Nebel und Rauchen.

FFP3

Atemschutzmasken eignen sich für giftige, krebserregende und radioaktive Partikel. Bei einem Abscheidegrad von 98% hält die Maske bei ordnungsgemäßen Sitz der Maske mindestens 98% der Partikel zurück. FFP3 Masken werden in Laboren beim Umgang mit Viren und Bakterien oder auch bei der Holzverarbeitung eingesetzt.